Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Socialscouting,
Inhaber Kevin Hein, Hollerer Straße 5b, 56412 Niederelbert

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen zwischen dem Kunden und der Marketingagentur Lokale Mitarbeiter, Inhaber Kevin Hein, Hollerer Straße 5b, 56412 Niederelbert (nachfolgend „Agentur“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch bei einem vorbehaltslosen Leistungsbeginn.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Agentur erfolgt schriftlich, fernmündlich oder per Videoaufzeichnung.

§ 3 Leistungsumfang Marketing

(1) Die Leistungen der Agentur umfassen die Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, die Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie die Betreuung von Kunden. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der Agentur ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Sie darf sich
auch der Hilfe dritter Personen (Erfüllungsgehilfen) bedienen.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit.

Soweit durch diese Änderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Kunden aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Marketingkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Die Ansprüche des Kunden sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern hinsichtlich einzelner Teilleistungen Werkvertragsrecht eingreift
und eine Abnahme notwendig ist, gilt das Nachstehende.

Die Agentur kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Agentur kann dem Kunden eine Frist zur Teil- bzw. Gesamtabnahme setzen. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Kunden anzufertigen und der Agentur zu übergeben. Für den Zugang haftet der Kunde.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Agentur berechtigt und verpflichtet, diese zu bearbeiten und zu beseitigen. Es besteht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Der Aufwand ist zu vergüten. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel,
Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß nach Anforderung zu
erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur
unberührt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungen der Agentur im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.

(3) Wird die Verwendung von Bild- oder Filmmaterial zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich, hat der Kunde sämtliche erforderlichen
Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zur Verfügung zu stellen bzw. die notwendige Lizenz zu organisieren.

(4) Der Kunde hat die erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher
vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(5) Für die Rechtskonformität des Inhalts von Werbeanzeigen und Landeseiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Er hat diese vor der
Veröffentlichung eigenständig zu überprüfen und der Agentur erforderliche Änderungen gegebenenfalls mitzuteilen.

(6) Kommt es zu Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.

(7) Für den Kunden besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Agentur nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungserteilung und per Banküberweisung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(4) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und die für die
Dienstleistungen vereinbarungsgemäß notwendigen Daten vollständig bei der Agentur vorliegen, beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(5) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht der Agentur. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt die Agentur den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend gemacht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf etwaige von der Agentur erstellte und zur Verfügung gestellte Arbeits- und
Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden. Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden
Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter
Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.

Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Die Parteien vereinbaren ein pflichtgemäßes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare)
übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern
entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

§ 9 Kündigung

(1) Der Vertrag hat die individuell (schriftlich oder fernmündlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige
Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden jeweils um die
Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 10 Schadensersatz

(1) Die Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der
Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen, bleibt davon unberührt.

(3) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 11 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten
durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen
weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur
sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser
AGB.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wirges.

Gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Agentur in Siershahn für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des geschlossenen Vertrages ergeben, vereinbart.

Hinweis: Die Angebote & Inhalte dieser Seite richten sich ausdrücklich nur an Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

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